Listbroker

Der Name „Listbroker“ stammt aus dem Englischen und bedeutet: Ein Händler von Listen mit potentiellen Kunden.

Ein Listbroker ist also ein spezialisierter Händler, welcher mit Daten von Firmen und Privatpersonen handelt. So können Sie einfach und unkompliziert Adresslisten und E-Mail Adressen kaufen.

Seriöse Händler erkennen

Achten Sie bei der Wahl Ihres Listbrokers unbedingt darauf, dass sich der Firmensitz in Ihrem Land befindet. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte von ihm eingehalten werden. Den Firmensitz erfahren Sie im Impressum der Listbrokerwebseite.

Listbroker

Ein erster Grund zum Misstrauen kann bereits eine fehlende Telefonnummer sein. Achten Sie bei Listbrokern unbedingt darauf, dass diese telefonisch erreichbar sind und auf Ihre Anfrage zeitnah reagiert. Andernfalls können Sie davon ausgehen, dass hier jemand altes Adressmaterial im Nebenerwerb verkauft oder der reale Firmensitz außerhalb der EU ist und schlichtweg keine deutschsprachige Beratung verfügbar ist.

In beiden Fällen müssen Sie mit sehr schlechter Adressqualität rechnen. Seriöse Listbroker klären Sie hingegen gerne über datenschutzrechtliche Themen auf und darüber, was Sie im Falle zu hoher Irrläuferquoten erwarten dürfen.

Vorteile durch den Kauf bei einem Listbroker

Anstatt selbst aufwendig nach Ihrer Zielgruppe zu recherchieren und in mühevollster Handarbeit Ihre eigene Liste zusammenzustellen, ist der Weg zur eigenen Liste über einen Listbroker sehr schnell. Sie erreichen eine höhere Qualität mit gekauften Adressen.

Die Qualität umfasst sowohl die Erreichbarkeit der Adressen als auch die Aktualität. Zudem sind alle Adressen in einem einheitlichen Format. Das ist die Voraussetzung für eine automatisierte Weiterverarbeitung. Auch eine korrekte Branchenzuordnung ist bei einem Kauf über einen Listbroker wahrscheinlicher als bei Internetlisten.

Sie bekommen außerdem mehr Informationen über Ihren potentiellen Neukunden und bei einer Vollkostenrechnung ist es immer viel günstiger als die fehleranfällige Eigenrecherche.

Sie profitieren also von dem Know-How des Fachhändlers und können sich entspannt zurücklehnen. Darüber hinaus kann Ihnen der Listbroker wertvolle Beratung in den Bereichen Marketing, Zielgruppendefinition und Rechtslage bieten.

Achtung: Opt-In-Falle

Egal bei welchem Listbroker Sie Ihre neue Adressliste kaufen, Sie erhalten niemals ein Opt-In. Besonders bei Werbung per E-Mail ist das sehr wichtig. Denn diese ist ohne eine Werbeeinwilligung verboten. Das gilt nicht nur im Privatkundenbereich, sondern auch bei B2B-Adressen.

Wenn Sie das Risiko trotzdem eingehen, geschieht das immer auf eigene Faust. Sie können sich dann nicht auf den Rückhalt durch Ihren Listbroker verlassen.

Telefonische Werbung ist bei Firmenadressen weniger streng geregelt. Auch sind die Menschen bei Telefonwerbung deutlich weniger sensibilisiert auf Werbeeinwillgungen fixiert. Das heißt, hier haben Sie in der Regel nichts zu befürchten. Einen Freifahrtschein kann Ihr Adresshändler aber auch bei dieser Variante nicht geben.

Wenn Sie lieber auf Nummer Sicher gehen, empfiehlt sich Werbung per Post. Dafür benötigen Sie laut Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb keine Werbeeinwilligung.

Die DSGVO erkennt Direktmarketing übrigens als berechtigtes Interesse von Unternehmen. Dieses kann eine nicht vorhandene Einwilligung zur Datenverarbeitung unter Umständen ersetzen. Zumindest arbeiten Listbroker auf dieser rechtlichen Grundlage.